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NeuDie praktische Ausbildung erfolgt durch unsere ehrenamtlich tätigen Fluglehrer. Außer den Flug- (und Prüfungs-)gebühren fallen damit für Vereinsmitglieder keine Kosten an.
Zur Schulung werden zunächst die drei vereinseigenen Doppelsitzer (zweimal ASK-21, einmal ASK-13) genutzt, wobei bei gutem Wetter die beiden ASK-21 zum Überlandflug abgezogen werden können. Die ersten Starts und Landungen steuert der Lehrer, der Schüler "fühlt mit" und versucht, ein Gefühl nicht nur für die Steuerung, sondern vor allem für die dritte Dimension zu erhalten, in der man sich bewegt.

Bald wird aus dem "mitfühlen" ein bewußtes Steuern, der Schüler lernt unter Anweisung des Lehrers Kurven- und Geradeausflug. Der Lehrer auf dem hinteren Sitz wird immer stiller (aber nicht aus Angst!), und so nach 50 bis 100 Starts (je nach Talent und Einsatz) ist man reif für die "A-Prüfung": die ersten drei Alleinflüge! Nach alter Tradition wird einem danach der Hintern versohlt, um so das "Gefühl für die Thermik" zu fördern.

Die weitere Ausbildung findet dann teils weiter mit Lehrer, teils alleine auf den Einsitzern Ka 8 und Ka 6 statt. Zunächst werden komplexere Flugmanöver geübt, dann das Verhalten in der Thermik. Ziel ist es, den Schüler fit für einen Ausflug vom Platz weg zu machen. Sofern die "C-Prüfung" bestanden ist, zu der unter anderem ein Flug von mindestens 30 Minuten Dauer gehört, folgt noch ein Überlandflug von mindestens 50 Kilometern Strecke. Beliebte Ziele für die Uetersener sind Neumünster und St. Michaelisdonn.

Sofort nach diesem Flug erfolgt normalerweise die Anmeldung zur praktischen Prüfung. Mit einem durchschnittlichen Einsatz kann dieser Punkt nach etwa 2 Jahren erreicht werden. Das bedeutet aber auch, etwa alle zwei Wochen einen vollen Tag auf dem Platz zu sein.

Im einzelnen muß der Flugschüler folgende Mindestleistungen erbracht haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden:

Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre, davon 15 Stunden Alleinflug.
je 60 Starts und Landungen, davon je 20 Alleinstarts und Alleinlandungen sowie 3 Landungen aus ungewohnter Position mit Fluglehrer;
3 Landungen mit oder ohne Lehrer auf mind. einem anderem Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird;
die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Strecke von mindestens 50 Kilometer Segelflug;
eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen, bei Notfällen und Unfällen.

Der Theorieunterricht umfaßt mindestens 60 Stunden in höchstens vier Jahren und wird beim SCU im Winterhalbjahr gegeben (in den letzten Jahren jeweils Sonntags drei bis vier Stunden). Der Schüler lernt alles nötige (und mehr) in den Fächern:

1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
2. Navigation,
3. Meteorologie,
4. Aerodynamik,
5. allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
6. Verhalten in besonderen Fällen,
7. menschliches Leistungsvermögen.

Den Abschluß des Unterrichtes bildet die schriftliche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die praktische Prüfung ist. Der Unterricht wird von unseren ehrenamtlich tätigen Fluglehrern durchgeführt und ist für Vereinsmitglieder kostenlos.
Zusätzlich wird ein Funksprechzeugnis sowie ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt. Der Unterricht wird in beiden Fällen durch qualifizierte Mitglieder durchgeführt, die Prüfung für das Funksprechzeugnis wird bei der zuständigen Regulierungsbehörde (RegTP) abgelegt.

Neu ist, daß man mit dieser Berechtigung und den nötigen Einweisungsstarts (10 mit Lehrer, 10 alleine) auch Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb (Klapptriebwerk) fliegen darf. Allerding besitzt der SCU zur Zeit kein solches Flugzeug.


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