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Da
Motorsegler mit abgestelltem Triebwerk luftrechtlich als Segelflugzeuge
gelten, ist die Ausbildung ähnlich wie für Segelflugzeugführer.
Zusätzlich kommt einiges an Technik hinzu. Spannend ist auch der
erforderliche Überlandflug zu fremden Flugplätzen. Die gewissenhafte
Flugvorbereitung kann dabei durchaus länger dauern als der eigentliche
Flug.
Motorsegler erkennt man übrigens nicht unbedingt am Propeller. Es
gibt Klapptriebwerke, die vollständig im Rumpf des Segelflugzeuges
"versenkt" werden können. Diese Flugzeuge kann man dann
nur noch an dem "K" im Kennzeichen (D-KXXX) als Motorsegler
entlarven. Segelflugzeuge mit einem solchen Hilfsantrieb können auch
nach entsprechender Einweisung mit der Lizenz für Segelflugzeugführer
geflogen werden.
Die "Klassenberechtigung Reisemotorsegler ersetzt den
früheren PPL-B. Voraussetzung, um diese Lizenz in unserem Verein
zu erlangen, ist der Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer.
Zusätzlich ist erforderlich :
eine theoretische Ausbildung,
eine Flugausbildung zum Führen und Bedienen von Reisemotorseglern,
deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und zum Verhalten
in Notfällen und
die Ablegung einer theoretischen Ergänzungsprüfung und einer
praktischen Prüfung.
Die Flugausbildung umfasst mindestens 10 Flugstunden, in
denen enthalten sein müssen:
20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen,
An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge
durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr
und
selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei
Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers
und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens
270 Kilometer
Motorsegler können auch bei nicht so gutem Wetter betrieben
werden. Deshalb ist die Weiterbildung vom Segelflugzeugführer zum
Reisemotorseglerführer relativ schnell abgeschlossen.
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