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Da Motorsegler mit abgestelltem Triebwerk luftrechtlich als Segelflugzeuge gelten, ist die Ausbildung ähnlich wie für Segelflugzeugführer. Zusätzlich kommt einiges an Technik hinzu. Spannend ist auch der erforderliche Überlandflug zu fremden Flugplätzen. Die gewissenhafte Flugvorbereitung kann dabei durchaus länger dauern als der eigentliche Flug.
Motorsegler erkennt man übrigens nicht unbedingt am Propeller. Es gibt Klapptriebwerke, die vollständig im Rumpf des Segelflugzeuges "versenkt" werden können. Diese Flugzeuge kann man dann nur noch an dem "K" im Kennzeichen (D-KXXX) als Motorsegler entlarven. Segelflugzeuge mit einem solchen Hilfsantrieb können auch nach entsprechender Einweisung mit der Lizenz für Segelflugzeugführer geflogen werden.

Die "Klassenberechtigung Reisemotorsegler ersetzt den früheren PPL-B. Voraussetzung, um diese Lizenz in unserem Verein zu erlangen, ist der Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer.

Zusätzlich ist erforderlich :
eine theoretische Ausbildung,
eine Flugausbildung zum Führen und Bedienen von Reisemotorseglern, deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und zum Verhalten in Notfällen und
die Ablegung einer theoretischen Ergänzungsprüfung und einer praktischen Prüfung.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 10 Flugstunden, in denen enthalten sein müssen:
20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen,
An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und
selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 Kilometer

Motorsegler können auch bei nicht so gutem Wetter betrieben werden. Deshalb ist die Weiterbildung vom Segelflugzeugführer zum Reisemotorseglerführer relativ schnell abgeschlossen.


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