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Das Ziel der Ausbildung beim Segelflug-Club Uetersen ist die Erlangung des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer. Die nötigen Fähigkeiten zum Bestehen der Prüfung werden in Kursen vermittelt, die der SCU ständig für seine Mitglieder und auch andere Interessierte durchführt.
Mit dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung hat der Segelflieger jedoch nicht ausgelernt. Sei es der bessere Umgang mit der Thermik, seien es taktische Überlegungen beim Streckenflug oder irgendwann Kunstflugunterricht oder die Ausbildung zum Fluglehrer: das Lernen geht mit jedem Flug weiter!

Vor dem Beginn der praktischen Ausbildung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Mindestalter 14 Jahre (ggf. Einverständniserlärung der Eltern);
gültiges ärztliches Flugtauglichkeitszeugnis (die Untersuchung kostet zwischen ca. 50 und 100 € und muß, abhängig vom Lebensalter, in bestimmten Intervallen wiederholt werden)
Dem Verein müssen ein Führungszeugnis, eine Haftungsverzichterklärung sowie eine Kopie der Geburtsurkunde vorliegen.

Nach Inkrafttreten der neuen LuftPersV am 1.5.2003 und der Änderungsverordnung v. 13.7.07 gilt der neue Luftfahrerschein unbegrenzt.
Aber wann ist man flugberechtigt (bei gültiger Flugtauglichkeit)?
Mindestbedingungen vor Antritt des jeweils nächsten Fluges:

als Segelflieger:

als Motorsegler-Schlepppilot:

in den letzten 24 Monaten 25 Starts, in jeder eingetragenen Startart 5 Starts

in den letzten 24 Monaten 10 Schlepps

  Ist eine Bedingung nicht erfüllt, so kann sie durch Flüge mit einem oder unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgeholt werden.
für Reisemotorsegler: in den letzten 24 Monaten 12 Stunden, 12 Starts und einen 1stündigen Flug mit Fluglehrer
(6 Stunden können durch Flüge auf Flugzeugen oder aerodynamisch gesteuerten ULs ersetzt werden.)
  Ist eine der ersten beiden Bedingungen nicht erfüllt, so kann sie durch eine Befähigungsprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Reisemotorsegler ersetzt werden.
als Segelfluglehrer: 2 der 3 folgenden Bedingungen innerhalb der letzten 3 Jahre:
• 10 Flugstunden oder 60 Starts als Fluglehrer oder Prüfer
• Teilnahme an einem amtlichen oder amtlich anerkannten Fortbildungslehrgang innerhalb der letzten 12 Monate vor Verlängerung oder Erneuerung der Lehrberechtigung
• erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsprüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor
Verlängerung oder Erneuerung der Lehrberechtigung

Hier kann man sich als Schleswig-Holsteiner die aktuellen Formulare zur Verlängerung der Lizenzen herunterladen :

Formular zur Scheinverlängerung Motorflug


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