Das Ziel der Ausbildung beim Segelflug-Club Uetersen ist die Erlangung
des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer. Die nötigen
Fähigkeiten zum Bestehen der Prüfung werden in Kursen vermittelt,
die der SCU ständig für seine Mitglieder und auch andere Interessierte
durchführt.
Mit dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung hat
der Segelflieger jedoch nicht ausgelernt. Sei es der bessere Umgang
mit der Thermik, seien es taktische Überlegungen beim Streckenflug
oder irgendwann Kunstflugunterricht oder die Ausbildung zum Fluglehrer:
das Lernen geht mit jedem Flug weiter!
Vor dem Beginn der praktischen Ausbildung müssen folgende Bedingungen
erfüllt sein:
Mindestalter 14 Jahre (ggf. Einverständniserlärung der Eltern);
gültiges ärztliches Flugtauglichkeitszeugnis (die Untersuchung
kostet zwischen ca. 50 und 100 € und muß, abhängig vom
Lebensalter, in bestimmten Intervallen wiederholt werden)
Dem Verein müssen ein Führungszeugnis, eine Haftungsverzichterklärung
sowie eine Kopie der Geburtsurkunde vorliegen.
Nach Inkrafttreten der neuen LuftPersV am 1.5.2003
und der Änderungsverordnung v. 13.7.07 gilt der neue Luftfahrerschein
unbegrenzt.
Aber wann ist man flugberechtigt (bei gültiger Flugtauglichkeit)?
Mindestbedingungen vor Antritt des jeweils nächsten Fluges:
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als Segelflieger:
als Motorsegler-Schlepppilot:
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in den letzten 24 Monaten 25 Starts, in jeder
eingetragenen Startart 5 Starts
in den letzten 24 Monaten 10 Schlepps
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Ist eine Bedingung nicht erfüllt,
so kann sie durch Flüge mit einem oder unter Aufsicht eines
Fluglehrers nachgeholt werden. |
| für Reisemotorsegler: |
in den letzten 24 Monaten 12 Stunden,
12 Starts und einen 1stündigen Flug mit Fluglehrer
(6 Stunden können durch Flüge auf Flugzeugen oder aerodynamisch
gesteuerten ULs ersetzt werden.) |
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Ist eine der ersten beiden Bedingungen
nicht erfüllt, so kann sie durch eine Befähigungsprüfung
mit einem anerkannten Prüfer auf einem Reisemotorsegler ersetzt
werden. |
| als Segelfluglehrer: |
2 der 3 folgenden Bedingungen innerhalb
der letzten 3 Jahre:
10 Flugstunden oder 60 Starts als Fluglehrer oder Prüfer
Teilnahme an einem amtlichen oder amtlich anerkannten Fortbildungslehrgang
innerhalb der letzten 12 Monate vor Verlängerung oder Erneuerung
der Lehrberechtigung
erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsprüfung
innerhalb der letzten 12 Monate vor
Verlängerung oder Erneuerung der Lehrberechtigung |
Hier kann man sich als Schleswig-Holsteiner die aktuellen Formulare
zur Verlängerung der Lizenzen herunterladen :
Formular zur
Scheinverlängerung Motorflug