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Jedes Segelflugzeug ist mit einem Flugfunkgerät ausgerüstet. Über diese Frequenzen dürfen nur Meldungen gesendet werden, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Segelflugzeuges nötig sind. Damit sind z.B. Positionsmeldungen im Landeanflug, Freigaben zum Durchflug durch Kontrollzonen oder anderen Beschränkungsgebieten gemeint.

Weil auch alle anderen Teilnehmer am Flugverkehr (auch Airliner) auf diesen Frequenzen senden und empfangen, muß man sich an viele Regeln halten. Um dies sicherzustellen, braucht jeder Teilnehmer am Flugfunkverkehr ein Sprechfunkzeugnis. Dies wird nach bestandener Prüfung von der Regulierungsbehörde für das Fernmeldewesen ausgehändigt.

Die Gültigkeit des Sprechfunkzeugnises für den Flugfunkdienst ist zeitlich nicht begrenzt.



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